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   OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04.A   

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OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04.A (https://dejure.org/2005,15942)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2005 - 5 B 477/04.A (https://dejure.org/2005,15942)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 5 B 477/04.A (https://dejure.org/2005,15942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, § 60 Abs. 7 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Gewährung von Abschiebeschutz nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Falle einer Rückkehr eines Kleinkindes in die Demokratische Republik Kongo; Gefährdung einer Erkrankung mit Malaria oder anderer tropischer Krankheiten als in die Bewertung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Demokratische Republik Kongo, Malaria, Infektionsrisiko, Semi-Immunität, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, Kinshasa, Krankheit, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Demokratische Republik Kongo, Abschiebungsschutz, minderjähriges Kind, Extremgefahr, Malaria

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    So weit es um den Schutz vor den einer Vielzahl von Personen im Zielstaat drohenden typischen Gefahren solcher Missstände (etwa Obdachlosigkeit, Lebensmittelknappheit, gesundheitliche Gefährdungen) geht, ist die Notwendigkeit einer politischen Leitentscheidung in gleicher Weise gegeben (zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, BVerwGE 108, 77 [82 f.]; Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 115, 1 [4, 6]).

    Nur dann rechtfertigt sich die Annahme eines aus den Grundrechten folgenden zwingenden Abschiebungshindernisses, dass die gesetzliche Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG beseitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, aaO und Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    So weit es um den Schutz vor den einer Vielzahl von Personen im Zielstaat drohenden typischen Gefahren solcher Missstände (etwa Obdachlosigkeit, Lebensmittelknappheit, gesundheitliche Gefährdungen) geht, ist die Notwendigkeit einer politischen Leitentscheidung in gleicher Weise gegeben (zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, BVerwGE 108, 77 [82 f.]; Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 115, 1 [4, 6]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG (Urt. v. 21.7.2001, NVwZ 2001, 1420; Beschl. v. 26.1.1999, NVwZ 1999, 668; Urt. v. 8.12.1998, aaO), der sich der Senat anschließt, dürfen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte im Einzelfall Ausländern, die zwar einer gefährdeten Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG angehören, für welche aber ein Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht besteht, ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Handhabung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusprechen, wenn die Abschiebung wegen einer extremen Gefahrenlage im Zielstaat Verfassungsrecht verletzen würde.

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Dabei geht es allerdings nicht um eine "mathematische" oder "statistische" Summierung von Einzelgefahren; vielmehr ist jeweils eine einzelfallbezogene umfassende Bewertung der aus der allgemeinen Gefahr für den Ausländer folgenden Gesamtgefährdungslage vorzunehmen, um auf dieser Grundlage über das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage entscheiden zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.9.1999 Buchholz 402, 214 § 53 AuslG Nr. 17; Urt. v. 19.11.1996 NVwZ 1997, 685).

    Nur dann rechtfertigt sich die Annahme eines aus den Grundrechten folgenden zwingenden Abschiebungshindernisses, dass die gesetzliche Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG beseitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, aaO und Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Da hiervon das Überleben abhängen kann, kann es nicht ausschlaggebend sein, dass die behandelnden Ärzte den Rückkehrer dann möglicherweise als vermögend ansehen (Dr. Ochel, aaO, S. 15; vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.1997, BVerwGE 105, 187 [194] zur Obliegenheit des Ausländers, drohenden Gefahren durch zumutbares eigenes Verhalten zu begegnen).
  • VG Frankfurt/Main, 27.06.2002 - 4 E 30155/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Die Semi-Immunität bedeutet nach der Aussage des Tropenmediziners Ochel vom 27.6.2002 in dem Verfahren des Verwaltungsgerichts Frankfurt (4 E 30155/98.A[3], S. 3 bis 9) keinen generellen Schutz, sondern mindert nur das Risiko von Ansteckung und schwerem Verlauf um ungefähr 30 %.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG (Urt. v. 21.7.2001, NVwZ 2001, 1420; Beschl. v. 26.1.1999, NVwZ 1999, 668; Urt. v. 8.12.1998, aaO), der sich der Senat anschließt, dürfen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte im Einzelfall Ausländern, die zwar einer gefährdeten Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG angehören, für welche aber ein Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht besteht, ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Handhabung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusprechen, wenn die Abschiebung wegen einer extremen Gefahrenlage im Zielstaat Verfassungsrecht verletzen würde.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Die Bezugnahme auf das Vorbringen im Zulassungsverfahren erfüllt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung nach § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.9.1999, NVwZ 2000, 67).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2005 - 5 B 477/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG (Urt. v. 21.7.2001, NVwZ 2001, 1420; Beschl. v. 26.1.1999, NVwZ 1999, 668; Urt. v. 8.12.1998, aaO), der sich der Senat anschließt, dürfen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte im Einzelfall Ausländern, die zwar einer gefährdeten Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG angehören, für welche aber ein Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht besteht, ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Handhabung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusprechen, wenn die Abschiebung wegen einer extremen Gefahrenlage im Zielstaat Verfassungsrecht verletzen würde.
  • VG Chemnitz, 24.07.2008 - A 4 K 585/03

    Guinea-Bissau, Mandingo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Erforderlich ist eine konkrete, individuelle und landesweite Gefahr (BVerwG, Urt. v. 16.6.2004 1 C 27/03 -, AuAS 2005, 4f; SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -, Urt. v. 28.10.2004 - A 1 B 613/03 auch zu den weiteren Voraussetzungen), die allerdings nicht vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein muss (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -).

    A4 K 585/03 Entscheidungen der obersten Landesbehörde nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG berücksichtigt (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -).

    Allgemeine Gefahren sind dabei nicht nur alle Betroffenen gleichförmig treffende Beeinträchtigungen, sondern einer Vielzahl von Personen drohende Missstände, die eine politische Leitentscheidung erfordern (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 - s.a. OVG RP, Urt. v. 22.11.2007 - 1 A 11605/06.OVG -, das eine entsprechende Einstufung etwa von posttraumatischen Belastungsstörungen für grundsätzlich ausgeschlossen hält).

    Dies gebieten die Grundrechte der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, NVwZ 2001, 1470 mwN.; SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -).

    Die im Wege umfassender Bewertung zu beurteilenden Gefahren müssen dem Betroffenen dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit und persönlich drohen sowie eine Beeinträchtigung in erheblicher Weise befürchten lassen (BVerwG, Urt. v. 16.6.2004 - 1 C 27/03 - SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 - SächsOVG, Urt. v. 23.10.2003 - A 1 B 114/00 -).

  • VG Chemnitz, 08.02.2006 - A 4 K 588/02
    Erforderlich ist eine konkrete, individuelle und landesweite Gefahr ( BVerwG, Urt. v. 16.6.2004 1 C 27/03 -, AuAS 2005, 4f; SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -, Urt. v. 28.10.2004 - A1 B 613/03 -, auch zu den weiteren Voraussetzungen), die allerdings nicht vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein muss (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 - ).

    Gefahren, der die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe allgemein ausgesetzt ist, werden indes auch bei individueller Betroffenheit regelmäßig nur in den Entscheidungen der obersten Landesbehörde nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG berücksichtigt (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -).

    Allgemeine Gefahren sind dabei nicht nur alle Betroffenen gleichförmig treffende Beeinträchtigungen, sondern einer Vielzahl von Personen drohende Missstände, die eine politische Leitentscheidung erfordern (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 - ).

    Dies gebieten die Grundrechte der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, NVwZ 2001, 1470 mwN.; SächsOVG, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 -).

    Die im Wege umfassender Bewertung zu beurteilenden Gefahren müssen dem Betroffenen dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit und persönlich drohen sowie eine Beeinträchtigung in erheblicher Weise befürchten lassen ( BVerwG, Urt. v. 16.6.2004 - 1 C 27/03 - SächsOVG, Urt.v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 - SächsOVG, Urt. v. 23.10.2003 - A 1 B 114/00 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08

    Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen

    b) Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, dass die sich mit ca. 4 ¾ Jahren gerade noch im Kleinkindalter befindende Klägerin noch im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Einreise in die D. R. Kongo mit hoher, nicht nur beachtlicher Wahrscheinlichkeit insbesondere an Malaria erkranken und infolgedessen mit ebenfalls hoher Wahrscheinlichkeit sterben oder doch zumindest schwerste Verletzungen erleiden könnte (ebenso BayVGH, Beschl. v. 08.11.2005 - 21 B 05.30254 - für ein 3 Jahre altes Kind; Beschl. v. 17.02.2009 - 9 B 30225 - für in Deutschland geborene angolanische Kinder, Beschl. v. 27.10.2003 - 25 B 02.31192 - für 5 Jahre alte angolanische Kinder; SächsOVG, Urt. v. 09.05.2005 - 5 B 477/04.A - für ein 7 jähriges Kind; OVG SH, Beschl. v. v. 10.02.2003 - 4 L 169/02 - für ein 13 Jahre altes Kind; OVG NW, Beschl. v. 03.02.2006 - 4 A 4227/04.A - für ein 14 jähriges, bereits in der D. R. Kongo geb.
  • VG Freiburg, 10.03.2006 - A 1 K 10885/03

    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Schließlich ist auch die mehrjährige Dauer des Auslandsaufenthalts bzw. der Abwesenheit vom Heimatland nicht als gefahrerhöhend anzusehen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Sachsen, Urt. v. 9.5.2005 - A 5 B 477/04 [in der BRD geborenes und aufgewachsenes, 6-jähriges Kleinkind, vorausgesetzt Trinkwasserversorgung ist gewährleistet]; Urt. v. 26.11.2003 - A 5 B 1022/02; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2003 - A 6 S 971/01 [Abwesenheit des Klägers von der DR Kongo: 11 Jahre und 2 Monate] und Urt. v. 13.11.2002 - A 6 S 967/01 [Abwesenheit: 9 Jahre und 11 Monate]; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 05.03.2003 - 4 LB 124/02 - und Beschl. v. 10.02.2003 - 4 L 169/02 - [Abwesenheit: 9 Jahre und 3 Monate]; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.03.2003 - 3 Q 10/02 - und Urt. v. 14.01.2002 - 3 R 1/01 - [Abwesenheit: 9 Jahre und 7 Monate]; OVG Bremen, Beschl. v. 28.11.2002 - OVG 1 A 375/02.A - und Beschl. v. 12.11.2002 - OVG 1 A 62/02.A - OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 18.04.2002 - 4 A 3113/95.A - [Abwesenheit: 9 Jahre und 6 Monate] sowie schließlich OVG Hamburg, Urt. v. 02.11.2001 - 1 Bf 242/98.A - [Abwesenheit: 8 Jahre und 1 Monat]; vgl. zur Integration von Rückkehrern auch die Bemühungen der Menschenrechtsorganisation L.I.C.A.P.-Congo [Erkenntnisse des IZ Asyl und Migration des BAMF: Rückführungen und Rückkehrfragen, September 2005).

    Ein intakter Familienverband ist insofern Mindestvoraussetzung für ein längeres Überleben von Kleinkindern bei den in Kinshasa herrschenden desolaten wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Verhältnissen (vgl. OVG Sachsen, Urt. vom 9.5.2005, a.a.O.).

    Da ein intakter Familienverband im vorliegenden Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit auseinander brechen würde, wäre es der dann allein auf sich gestellten Mutter auch mit Hilfe der wenigen in Kinshasa vorhandenen humanitären Organisationen nicht möglich, die Ernährung ihrer Kleinkinder ausreichend zu sichern, was wiederum Voraussetzung dafür ist, dass ein kleines Kind wie die Klägerin ausreichend kräftig ist, um immer wieder kehrende Malariainfektionen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu überleben (vgl. OVG Sachsen, Urt. vom 9.5.2005, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. vom 3.9.2004, 3 Q 17/03; vom 10.11.2004, 3 Q 32/04; a.A. lediglich OVG NRW, Besch. vom 3.2.2006, 4 A 4227/04.A).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 4 A 1731/06

    Prüfung des Vorliegens einer Extremgefahr für die im Großraum Kinshasa lebende

    Schließlich sieht sich der Senat mit der Bewertung, dass Ausländer aus der D.R. Kongo bei einer Rückkehr in den Großraum Kinshasa in der Regel trotz der äußerst schlechten allgemeinen Versorgungslage nicht in eine extreme Gefahrenlage geraten, durch die weitgehend gleichlautende Rechtsprechung anderer Obergerichte bestätigt (vgl. etwa VGH Bad.- Württ., Urteil vom 19. Januar 2010 - A 5 S 63/08 -, offen lassend für allein stehende Mütter mit Kindern; OVG Sachsen, Urteil vom 9. Mai 2005 - A 5 B 477/04 - des OVG Hamburg, Urteil vom 2. November 2001 - 1 Bf 242/98.A; Hess. VGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 UE 3238/03.A - und Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 A 337/09.Z.A.; BayVGH, Urteil vom 21. September 2009 - 21 B 08.30221 - OVG Saarland, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 3 Q 45/05 - und vom 11. Juli 2007- 3 Q 160/06 - ausgenommen allein stehende Kinder sowie allein stehende Mütter mit Kleinkindern).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 4 A 1008/07

    Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als

    Schließlich sieht sich der Senat mit der Bewertung, dass Ausländer aus der D.R. Kongo bei einer Rückkehr in den Großraum Kinshasa in der Regel trotz der äußerst schlechten allgemeinen Versorgungslage nicht in eine extreme Gefahrenlage geraten, durch die weitgehend gleichlautende Rechtsprechung anderer Obergerichte bestätigt (vgl. etwa VGH Bad.- Württ., Urteil vom 19. Januar 2010 - A 5 S 63/08 -, offen lassend für allein stehende Mütter mit Kindern; OVG Sachsen, Urteil vom 9. Mai 2005 - A 5 B 477/04 - des OVG Hamburg, Urteil vom 2. November 2001 - 1 Bf 242/98.A; Hess. VGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 UE 3238/03.A - und Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 A 337/09.Z.A.; BayVGH, Urteil vom 21. September 2009 - 21 B 08.30221 - OVG Saarland, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 3 Q 45/05 - und vom 11. Juli 2007- 3 Q 160/06 - ausgenommen allein stehende Kinder sowie allein stehende Mütter mit Kleinkindern).
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